Definition Brandschutzhelfer
Brandschutzhelfer nach Arbeitsschutz Richtline (ASR) sind Personen, die in ihrem unmittelbaren Tätigkeitsbereich die Aufgaben des Brandschutzes übernehmen. Die Übernahme dieser Verantwortung erhöht die betriebliche Sicherheit und reduziert, durch die Einleitung von Erstmaßnahmen im Brandfall, Personen- und Sachschäden.
Aus diesem Grund fordert die ASR A 2.2, dass ein Anteil von mindestens 5% der Belegschaft in einem Betrieb zu Brandschutzhelfern ausgebildet werden muss. Zur Ausbildung gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Branschutzes u.a. auch die Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation,
die Funktions- und Wirkungsweisen von Löschmitteln und Feuerlöschgeräten, die Gefahren durch Brände sowie das richtige Verhalten im Brandfall.
Der praktische Umgang mit dem Feuerlöscher an der offenen Flamme ist an unserem Fire-Trainer Bestandteil der Ausbildung. Im Rahmen der Löschübung werden ausschließlich umweltfreundliche Nasslöscher eingesetzt, welche mit normalem Wasser sowie Druckluft betrieben werden.
Theoretischer Teil:
- Verantwortung und Grundsätze im Arbeitsschutz
- Aufgaben der betrieblichen Sicherheitsbeauftragten, Brandschutzbeauftragten, Brandschutzhelfer und Sicherheitshelfer
- Die Betriebssicherheitsverordnung in der Praxis
- Arbeitsschutzmanagement
- Verhalten im Brandfall
- Brände, Ursachen und Entstehung
- Brandklassen
- Feuerlöscher Bauarten und Bedienung
- Löschtaktik und Löschtechnik
- Löschmittel
- Wandhydranten / Steigleitung nass/trocken
- Flucht- und Rettungswege, Evakuierung
- Rauchwarnmelder
- Brandmeldeanlagen
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- Brandschutztüren und -tore
- Sprinkler- und Gaslöschanlagen
- Brandschottung
- Feuerwehr im Einsatz
- Eigenverantwortung, Verhalten am Arbeitsplatz bzw. nach Arbeitsschluss
Praktischer Teil:
- Löschübung an der offenen Flamme am Fire Trainer mit Nasslöschern
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen auch individuelle Kurstermine (siehe Individualkurse für Firmen).
Hinweis: Die Kosten für diese Ausbildung werden nicht durch die Berufsgenossenschaften / Unfallkassen übernommen, diese trägt das anmeldende Unternehmen.
Dauer der Schulung: 4,5 Stunden
Ihr Kontakt für mehr Informationen:
Tel: 040 6570041
ausbildung(at)drk-hamburg-nordost.de